Gerhard Günnewig Stiftung

 

Die 1985 von Gerhard Günnewig (Bild rechts) aus Anlass seines 80. Geburtstages gegründete Stiftung erinnert an einen der erfolgreichsten deutschen Privathoteliers. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Gemäß ihrer Satzung fördert sie mit ihren Mitteln im In- und Ausland den gastgewerblichen Nachwuchs.
Gerhard Günnewig
Hardy R. Voges, Vorsitzender

Vorstand


Vorsitzender:
Hardy R. Voges (Bild links)

Stellvertretender Vorsitzender:
Rechtsanwalt Stefan Günnewig

Vorstandsmitglieder:
Joachim Grund
Rechtsanwalt Klaus Hübenthal
Hans-Albert Hinterkeuser
Dr. h. c. Siegfried Schaber
Josef Nieder

Geschäftsführung:
Dagmar Becker-Tewes

 
 

 Zielsetzung

Die Gerhard Günnewig Stiftung eröffnet mit der Einrichtung eines Förderpreises jungen Gastronomiefachleuten die Möglichkeit, sich im In- und Ausland beruflich weiterzubilden.
Indem Kreativität, Selbständigkeit, Motivation, Teamfähigkeit sowie außergewöhnlicher Einsatz neben den schulischen Leistungen durch den Preis für den Einzelnen honoriert werden, sollen Leitbilder geschaffen werden.

 

Personenkreis

Das Förderangebot richtet sich an Gastronomiefachleute, deren Befähigung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem gastgewerblichen Ausbildungsberuf bestätigt worden ist oder die sich im 3. Lehrjahr in einem der gastgewerblichen Ausbildungsberufe befinden. Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen oder Sachsen haben. Sie sollten nicht älter als 25 Jahre sein.

 

 Förderpreisumfang

Mit der Verleihung des Förderpreises ist ein Preisgeld von 1.000,- Euro verbunden. Diese Summe kann individuell für eine Weiterbildungsmaßnahme verwendet werden. Ebenfalls kann die Preissumme international als Basisfinanzierung für ein Auslandsstipendium oder für den Besuch der Cornell University oder des Culinary Institute of America eingesetzt werden.

Die Geschäftsführung der Stiftung steht im Einzelfall hier beratend zur Seite und unterstützt den Förderpreisträger bei der Erledigung der Formalitäten.

 

Bewerber und Auswahl

Bewerbungen für einen Gerhard Günnewig-Förderpreis sind schriftlich per Post an die Stiftung zu richten und sollten folgende Angaben enthalten:

- Name, Anschrift
- Lebenslauf mit Lichtbild
- schulischer Werdegang (Kopien der Abschlusszeugnisse)
- beruflicher Werdegang (Kopien der Prüfungs- und Abschlusszeugnisse,
bei Auszubildenden: Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses)
- jetzige Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle
- Mitteilung, welche Weiterbildungsmaßnahme – bei Erhalt des Förderpreises – angestrebt wird.

Für die Bewerbung reicht die Übersendung von Kopien aus. Im Falle der Preiszusage sind dem Vorstand oder der Geschäftsführung vor der Preisverleihung die Originalzeugnisse oder beglaubigte Kopien vorzulegen.

Die Bewerbungen werden vom Stiftungsvorstand geprüft. Entscheidet der Vorstand nicht aufgrund der vorgelegten schriftlichen Unterlagen, so lädt er einige Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt die Stiftung.

Bewerber haben zu erklären, dass sie die Richtlinien der Gerhard Günnewig Stiftung anerkennen. Rechtsansprüche jeder Art auf Verleihung des Preises sind ausgeschlossen.

 

Ehemalige Stipendiaten und Förderpreisträger

 
News zu Gerhard Günnewig Stiftung
 

Anschrift

Gerhard Günnewig Stiftung
Berliner Allee 48 • 40212 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 9 94 13-0 • Fax: (02 11) 9 94 13-10

 

 

GünniGünnewig Hotels & Restaurants
Verkaufsdirektion • Berliner Allee 48 • 40212 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 9 94 13-43 und -45 • Fax: (02 11) 9 94 13-44
E-Mail: verkauf@guennewig.de


Günnewig HomepageReservierungStandorteArrangementsKonferenzen
AngeboteNewsJobsE-Mail/ProspekteStiftungImpressum / AGB