Die 1985 von Gerhard Günnewig (Bild rechts) aus
Anlass seines 80. Geburtstages gegründete Stiftung erinnert an einen der
erfolgreichsten deutschen Privathoteliers. Die Stiftung dient ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Gemäß ihrer Satzung fördert
sie mit ihren Mitteln im In- und Ausland den gastgewerblichen Nachwuchs.
Vorsitzender:
Hardy R. Voges (Bild links)
Stellvertretender Vorsitzender:
Rechtsanwalt Stefan Günnewig
Vorstandsmitglieder:
Joachim Grund
Rechtsanwalt Klaus Hübenthal
Hans-Albert Hinterkeuser
Dr. h. c. Siegfried Schaber
Josef Nieder
Die Gerhard Günnewig Stiftung eröffnet mit der Einrichtung eines Förderpreises
jungen Gastronomiefachleuten die Möglichkeit, sich im In- und Ausland beruflich
weiterzubilden.
Indem Kreativität, Selbständigkeit, Motivation, Teamfähigkeit sowie außergewöhnlicher
Einsatz neben den schulischen Leistungen durch den Preis für den Einzelnen honoriert
werden, sollen Leitbilder geschaffen werden.
Das Förderangebot richtet sich an Gastronomiefachleute,
deren Befähigung durch eine abgeschlossene
Berufsausbildung in einem gastgewerblichen Ausbildungsberuf bestätigt worden
ist oder die sich im 3. Lehrjahr in einem der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
befinden. Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Arbeits-
bzw. Ausbildungsplatz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen oder Sachsen
haben. Sie sollten nicht älter als 25 Jahre sein.
Mit der Verleihung des Förderpreises ist ein Preisgeld von 1.000,- Euro
verbunden. Diese Summe kann individuell für eine Weiterbildungsmaßnahme
verwendet werden. Ebenfalls kann die Preissumme international als Basisfinanzierung
für ein Auslandsstipendium oder für den Besuch der Cornell University
oder des Culinary Institute of America eingesetzt werden.
Die Geschäftsführung
der Stiftung steht im Einzelfall hier beratend zur Seite und unterstützt
den Förderpreisträger bei der Erledigung der Formalitäten.
Bewerbungen für einen Gerhard Günnewig-Förderpreis sind schriftlich
per Post an die Stiftung zu richten und sollten folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift
- Lebenslauf mit Lichtbild
- schulischer Werdegang (Kopien der Abschlusszeugnisse)
- beruflicher Werdegang (Kopien der Prüfungs- und Abschlusszeugnisse,
bei Auszubildenden: Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses)
- jetzige Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle
- Mitteilung, welche Weiterbildungsmaßnahme – bei Erhalt des Förderpreises – angestrebt
wird.
Für die Bewerbung reicht die Übersendung von Kopien aus. Im Falle der
Preiszusage sind dem Vorstand oder der Geschäftsführung vor der Preisverleihung
die Originalzeugnisse oder beglaubigte Kopien vorzulegen.
Die Bewerbungen werden vom Stiftungsvorstand geprüft. Entscheidet der Vorstand
nicht aufgrund der vorgelegten schriftlichen Unterlagen, so lädt er einige
Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein. Die hierdurch entstehenden Kosten
trägt die Stiftung.
Bewerber haben zu erklären, dass sie die Richtlinien der Gerhard Günnewig
Stiftung anerkennen. Rechtsansprüche jeder Art auf Verleihung des Preises
sind ausgeschlossen.